Die Aussetzung der Zölle gemäß Abschnitt 232 für ukrainischen Stahl wird fortgesetzt und erweitert
HeimHeim > Nachricht > Die Aussetzung der Zölle gemäß Abschnitt 232 für ukrainischen Stahl wird fortgesetzt und erweitert

Die Aussetzung der Zölle gemäß Abschnitt 232 für ukrainischen Stahl wird fortgesetzt und erweitert

Sep 08, 2023

Abonnieren Sie tägliche Updates

Die USA haben die Aussetzung der 25-prozentigen Zölle gemäß Abschnitt 232 auf aus der Ukraine importierte Stahl- und Stahlderivatprodukte bis zum 1. Juni 2024 verlängert. Die USA haben diese Erleichterung auch ausgeweitet, indem sie diese Zölle auf Stahlartikel aus der Europäischen Union ausgesetzt haben, die aus Stahl mit Ursprung in der Ukraine hergestellt werden.

Alle Importe von Stahlartikeln aus der Ukraine, die vor dem 1. Juni 2022, 00:01 Uhr EDT, unter privilegiertem Auslandsstatus in eine US-Außenhandelszone zugelassen wurden, sowie alle Importe von Stahlartikeln aus einem EU-Mitgliedsland, in dem der Stahl verwendet wird Die Herstellung des Artikels wird in der Ukraine geschmolzen und gegossen und die vor dem 1. Juni 2023, 00:01 Uhr EDT, in eine Freihandelszone mit privilegiertem Auslandsstatus aufgenommen wurden, unterliegen bei jeder Einfuhr zum Verbrauch, die am oder danach erfolgt, den Zöllen nach Abschnitt 232 diese Zeiten.

Für weitere Informationen zu den Tarifen gemäß Abschnitt 232 wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Kristen Smith unter (202) 730-4965 oder per E-Mail.

Copyright © 2023 Sandler, Travis & Rosenberg, PA; WorldTrade Interactive, Inc. Alle Rechte vorbehalten.

Seit 1977 setzen wir Maßstäbe für internationale Handelsanwälte und -berater und bieten Kunden weltweit umfassende und effektive Zoll-, Import- und Exportdienstleistungen an.